Fender Stratocaster – ein markenrechtlich geschütztes Kunstwerk in der EU

Das Landesgericht Düsseldorf ist in einem Gerichtsurteil im März 2026 zu der Entscheidung gelangt, dass die Korpusform der berühmten Fender Stratocaster zumindest hierzulande, aber auch nach europäischem Urheberrecht, als geschütztes Werk der angewandten Kunst einzuordnen ist. Die Folgen in der Praxis könnten beachtliche Wirkung zeigen.

Die Fender Stratocaster von 1954 gilt als eine der ikonischsten E-Gitarren der Musikgeschichte – ihre Korpusform steht nun in der EU unter rechtlichem Schutz. (Bildquelle: Fender)
Die Fender Stratocaster von 1954 gilt als eine der ikonischsten E-Gitarren der Musikgeschichte – ihre Korpusform steht nun in der EU unter rechtlichem Schutz. (Bildquelle: Fender)

Worum geht es?

Im Kern ging es bei der Gerichtsverhandlung darum, ob sich die weltweit bekannte Korpusform der Fender Stratocaster von 1954 markenrechtlich schützen lässt. 2009 war der Hersteller in den USA mit einem vergleichbaren Prozess gescheitert, der die Korpusformen von Strat, Tele und des Precision-Basses schützen sollte.

Kaum ein Zweifel besteht daran, dass die Stratocaster durch Leo Fender und seine Mitarbeiter konzipiert und gestaltet wurde und seinerzeit eine eigenständige Form im Gitarrenbau etablierte, die beispiellose Erfolge feierte und zahllose Musiker inspirierte.

Es ist ebenso unstrittig, dass seit dieser Zeit Unmengen von Instrumenten produziert wurden, die sich dieser Korpusform bedienten – dabei aber nur in wenigen Fällen, etwa im Falle Warmoth, dafür Lizenzgebühren entrichteten.

In diesem Prozess wurde gegen den chinesischen Hersteller Yiwu Philharmonic Musical Instruments Co. prozessiert, der entsprechend gestaltete Gitarren über die Plattform AliExpress anbot.

Historische Aufnahme aus der Fender-Produktion: Seit den 1950er-Jahren entstehen hier Instrumente mit der heute ikonischen Stratocaster-Form. (Bildquelle: Fender)
Historische Aufnahme aus der Fender-Produktion: Seit den 1950er-Jahren entstehen hier Instrumente mit der heute ikonischen Stratocaster-Form.
(Bildquelle: Fender)

Was sind die Folgen?

Zunächst einmal verschafft das Urteil dem seit 1946 weltweit bestehenden Hersteller nach eigenen Aussagen eine juristische Grundlage im Umgang mit Mitbewerbern, die die entsprechende Korpusform im europäischen Raum anbieten. Ob sich das in der Praxis als Weg zu Lizenzmodellen, Verboten oder auch nur als prinzipielles juristisches Schwert entpuppt, wird man sehen.

In jedem Fall spricht das Urteil Fender einen Markenschutz für den europäischen Markt zu, der unabhängig vom Produktionsort der Instrumente ist. Für Yiwu Philharmonic Musical Instruments Co. bedeutet das Urteil ein Verbot der Fertigung, des Verkaufs und des Vertriebs der Stratocaster-Korpusform in der Europäischen Union – mit einer Strafe von bis zu 250.000 Euro pro Zuwiderhandlung.

Weiter führt Fender an, dass sich Käufer beim Kauf einer Stratocaster auf die erwartete handwerkliche Ausführung und das historische „Erbe“ verlassen können sollten. Grundsätzlich richtig, wenngleich das Strat-Sortiment von Fender selbst eine immense Bandbreite vom Custom-Shop-Instrument bis hin zum Einsteigerprodukt aus Fernost abdeckt.

Die charakteristische Kontur der Strat: Laut dem Gerichtsurteil gilt die Form als geschütztes Werk der angewandten Kunst.
(Bildquelle: Fender)
Die charakteristische Kontur der Strat: Laut dem Gerichtsurteil gilt die Form als geschütztes Werk der angewandten Kunst.
(Bildquelle: Fender)

Versöhnliche und strenge Töne

Fender gibt weiter an, dass man die Diversität und „gesunde Konkurrenz“ im Gitarrenmarkt als Folge dieses Urteils nicht einzuengen gedenkt. Gleichzeitig möchte man sich aber klar gegen Plagiate positionieren. Wie genau das in der Praxis aussieht, darf man gespannt beobachten. Wer weiß … vielleicht sprechen wir in einigen Jahren von Lawsuit-EU-Instrumenten?

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Weitere Informationen unter: www.fender.com

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Die Fender Stratocaster von 1954 gilt als eine der ikonischsten E-Gitarren der Musikgeschichte – ihre Korpusform steht nun in der EU unter rechtlichem Schutz.(Bildquelle: Fender)

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Profilbild von noizepreacher

noizepreacher sagt:

#1 - 12.03.2026 um 17:07 Uhr

3

trifft das dann auch harley benton oder werden da schon lizenzen entrichtet? desweiteren gibt es ja fast unzählige anbieter die zumindest die korpusform anbieten, sind die alle auch "betroffen"?

    Profilbild von GiBaService

    GiBaService sagt:

    #1.1 - 12.03.2026 um 20:22 Uhr

    1

    Das wäre ja tatsächlich mal ein positiver Aspekt dieses Urteils, wenn damit zumindest einige dieser "Harley Benton" gelabelten Gitarrenbau-Verbrechen vom Markt verschwinden würden...

    Antwort auf #1 von noizepreacher

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    +1
Profilbild von Rainer

Rainer sagt:

#2 - 13.03.2026 um 10:00 Uhr

0

Ich fände es durchaus begüßenswert, wenn die ganzen Raubkopien wie z.B. HB in die Schranken verwiesen würden. Eine Paula oder eine Strarocaster von HB ist Markenbetrug. Es sind einfach nur Gitarren.

    Profilbild von MartY ATARI

    MartY ATARI sagt:

    #2.1 - 13.03.2026 um 15:31 Uhr

    0

    die originale sind aber zu teuer. sogar epiphone viel teurer geworden und ich hatte lange Zeit eine epi Paula.

Profilbild von HSB

HSB sagt:

#3 - 13.03.2026 um 10:43 Uhr

1

Es handelt sich lediglich um ein Versäumnisurteil, diese entscheidende Information fehlt, D.h. die Gegenpartei ist nicht erschienen, es wurde nichts verhandelt. Ein Versäumnisurteil in einem Zivilprozess (zudem in niedriger Instanz) hat keinerlei Präzedenzwirkung. Im Grunde ist für "den Markt' alles wie gehabt, das Urteil betrifft lediglich die beiden Parteien.

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