Die Welle von Abmahnungen der Firma Fender wurde in der Gitarren-Community in den letzten Wochen heiß diskutiert. Viele Kunden und nicht zuletzt auch die Branche waren mit Sorge erfüllt. Nun reagiert das Musikhaus Thomann mit der Einleitung rechtlicher Schritte gegen den US-Hersteller.

Worum geht es?
Das Landgericht Düsseldorf kam im März 2026 während einer Klage von Fender gegen eine chinesische Handelsfirma zu der Entscheidung, dass die Korpusform der Fender Stratocaster hierzulande und nach europäischem Urheberrecht als geschütztes Werk der angewandten Kunst einzuordnen sei. Dazu sei faktisch anzumerken, dass das Urteil auf formalen Fristversäumnissen basiert und nach Meinung des Musikhauses Thomann nicht auf einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung der Rechtslage basiert.
Auf der Basis des Urteils versucht Fender inzwischen, einen grundsätzlichen Copyright-Anspruch auf die Korpusform der Stratocaster durchzusetzen. Betroffen sind europäische und US-amerikanische Hersteller mit Verkauf in Europa, aber auch europäische Händler, die entsprechende Abmahnungen erhalten haben. Bereits 2009 scheiterte Fender in den USA in einem Prozess, der die Korpusformen von Stratocaster, Telecaster und Precision Bass schützen lassen sollte.
Form folgt Funktion
Die berühmte Stratocaster wurde 1954 durch Leo Fender und seine Mitarbeiter entworfen und erfolgreich am Markt eingeführt. In mehr als sieben Jahrzehnten hat dieses Instrument unzählige Freunde gefunden und gehört zweifellos zu den bekanntesten elektrischen Gitarren überhaupt. Über die Jahre haben sich aber auch etliche weitere Mitbewerber etabliert, die durch den Erfolg und das Konzept der „Strat“ inspiriert wurden.
Denn die Stratocaster sieht nicht nur gut aus, sie folgt auch einem allgemeingültigen, erfolgsfördernden Prinzip: Form folgt Funktion. Und genau diesen Aspekt stellt Thomann in den Mittelpunkt seines nun veröffentlichten Statements. So hängt das Instrument durch die Asymmetrie der beiden Cutaways ausgewogen am Gurt und ist gleichzeitig komfortabel zu spielen. Es war also schon immer nicht allein die Optik, sondern auch die Ergonomie des Instruments, die bei Musikern und Instrumentenbauern auf offene Türen stieß.
So erwuchs aus einer bemerkenswerten Idee eine echte Erfolgsgeschichte. Das Konzept der Schraubhalsgitarre mit doppelten Cutaways fand viele Liebhaber und rief zahlreiche Mitbewerber auf den Markt, die sich in über siebzig Jahren eigene Nischen suchten und für fortwährende und oft relevante funktionale Fortentwicklungen sorgten.

Vielfalt im Sinne des Kunden – Gegenklage und Appell
Das Musikhaus Thomann, übrigens ebenfalls im Jahre 1954 gegründet, hat die Fender Stratocaster fast seit Anbeginn mit voller Überzeugung im Angebot. Allerdings ist man der tiefen Überzeugung, dass Markenvielfalt und Innovation relevante Kriterien für die Kaufentscheidung des Kunden sind, dem es letztlich gilt, mit seinen spezifischen Wünschen ein Angebot zu unterbreiten.
Als größter Fachhandel für Musikinstrumente in Europa, aber auch als Anbieter einsteigerfreundlicher Produkte wie Harley Benton ist Thomann direkt betroffen. So hat man sich nach sorgfältiger Überlegung dazu entschlossen, Gegenklage in Europa gegen die von Fender losgetretene Abmahnwelle bezüglich elektrischer Gitarren im ST-Stil einzureichen. Im festen Glauben an die Vielfalt des Marktes, innovativen Fortschritt und die Bedeutung einer Interaktion zwischen Kundenwünschen und Herstellern, die den Kreativitätsprozess weltweit befördert, möchte man Fender konsequent auffordern, die Abmahnungen gegen Hersteller, Vertriebe und Händler einzustellen und zu einem fairen, partnerschaftlichen Miteinander zurückzukehren, denn auch in Zukunft soll die Branche dem Musiker die gewohnte Vielfalt für das kreative Schaffen garantieren. Das Musikhaus Thomann sieht sich aufgrund seiner Möglichkeiten in der Verantwortung, einen entsprechenden Rechtsstreit zu führen und damit Verantwortung für die Branche zu übernehmen.
Das volle Statement des Musikhauses Thomann: https://www.thomann.de/blog/de/inside/thomann-hat-rechtliche-schritte-gegen-fender-eingeleitet/

























Mactheneck sagt:
#1 - 22.06.2026 um 11:14 Uhr
Auch wenn's mir nicht gefällt, die Argumentation von Fender leuchtet eher ein als die von Thomann.
DMG sagt:
#1.1 - 22.06.2026 um 13:05 Uhr
Ich verstehe die Firma Fender, auch wenn es nir ebenso nicht passt, denn die Stratocaster erkennt man aus 50 Metern. Und es ist nun mal eine Fender (!)-Stratocaster. Man denke nur an die chinesischen Autofirmen, die schamlos europäische Autoformen nutzen, z.B. Porsche Macan.
Antwort auf #1 von Mactheneck
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenplaintop sagt:
#1.2 - 22.06.2026 um 13:10 Uhr
Die Schmale Taille mit breiteren hinteren Bögen wurde im gleichen Verhältnis von Martin schon 50 Jahre vor dem Stratdesign verwandt. Das längere Horn wurde für Fender notwendig weil er die Gurtbefestigungan der Kopfplatte vermeiden wollte und das bei symmetrischen Bauweise Kopflastig ohne Ende geworden wäre. Selbst in Interviews und Biographien betonte Leo Fender selbst das er sich nie als Designer sondern als Pragmatisch angesehen hat.
Antwort auf #1 von Mactheneck
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenMikka sagt:
#1.2.1 - 22.06.2026 um 13:28 Uhr
Fender ist ganz klar Jahrzehnte zu spät dran. Hätten sie das ab der ersten Kopie gestartet und zum Beispiel ein Lizenzmodell etabliert, wäre es vollkommen nachvollziehbar. Aber nur weil jetzt ein neuer Manager einen Hirnfurz hatte wird so ein bullshit losgetreten. Einzig logische Konsequenz für mich, ist dass Meiden dieses Herstellers. Ganz nach dem Motto, wer jetzt noch Fender kauft, der kauft auch noch Tesla 🤣
Antwort auf #1.2 von plaintop
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenFred Basset sagt:
#1.2.1.1 - 22.06.2026 um 16:36 Uhr
Thomann reagiert richtig. Fender verlangt eine Einzigartigkeit als Kunstprodukt und ist auch nur darauf aus als Monopolist einen Markt alleine zu führen und das widerspricht amerikanischen Wirtschaftsprinzipien absolut.
Antwort auf #1.2.1 von Mikka
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenMartY ATARI sagt:
#1.2.2 - 23.06.2026 um 00:02 Uhr
und die 6 in einer Reihe Anordnung der Tuner von bigsbys Gitarre übernommen. aber die waren ja Freunde anscheinend.
Antwort auf #1.2 von plaintop
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenTom sagt:
#2 - 22.06.2026 um 11:36 Uhr
Fender sollte sich mehr durch qualitativ hochwertige Materialien und Hardware definieren anstatt solche Quatschkämpfe zu führen.
Juergen Doetsch sagt:
#3 - 22.06.2026 um 14:21 Uhr
Die Argumentation von Fender ist natürlich nicht Stichhaltig! Warum? Der Erfinder der Konservendose käme niemals mit der Begründung durch,das die Dosenform für dich genommen eine Manifestation künstlerischer Schaffenskraft darstellt. Und das gilt selbstverständlich auch für eine Fender Gitarre. Sie ist für sich genommen auch nur ein Industrieprodukt. Das hat Leo Fender im übrigen auch genau so gesagt!!!
JEM4ever sagt:
#4 - 22.06.2026 um 18:24 Uhr
Schön zu sehen. Ich frage mich allerdings, warum es überhaupt ein US-Urheberrecht für die Form des Strat-Korpus geben sollte. Im Jahr 1954 waren in den USA „Gebrauchsgegenstände“ wie Gitarren nicht urheberrechtlich geschützt. Um ein Urheberrecht geltend machen zu können, muss es ja erst einmal existieren. Und da die Strat in den USA entworfen wurde, müssten die zum Zeitpunkt der Entstehung (1954) geltenden US-Urheberrechtsgesetze ein Urheberrecht für Gitarrenformen vorsehen – was damals jedoch nicht der Fall war. Heutzutage wird allgemein davon ausgegangen, dass Gitarrenkorpusformen urheberrechtlich geschützt werden können, doch dies gilt nicht rückwirkend. Zu beachten ist zudem, dass die USA zu jenem Zeitpunkt nicht Vertragspartei der Berner Übereinkunft waren (dies geschah erst viel später im Jahr 1988), sodass die Anerkennung des US-Urheberrechts (sofern überhaupt vorhanden!) in einem anderen Land auf einem bilateralen Abkommen beruhen würde, wie es 1954 der Fall war, und die USA hatten mehrere solcher Abkommen, beispielsweise mit Deutschland. Daher muss bei einer Analyse, ob ein derzeit gültiges Urheberrecht für die Strat-Form besteht, zunächst das US-Urheberrecht festgestellt und anschließend die Anerkennung in dem Land geprüft werden, in dem der Rechtsstreit stattfindet. Natürlich ist auch eine lückenlose Rechtsnachfolge von Leo Fender (und möglicherweise anderen Designern) bis zur heutigen Firma Fender erforderlich. Darüber hinaus gibt es in jedem Land bestimmte Verjährungsfristen, das heißt, man darf nicht zu lange warten, bevor man eine Klage einreicht. Viel Glück, Thomann!
Mikka sagt:
#5 - 22.06.2026 um 18:49 Uhr
Fender ist ganz klar Jahrzehnte zu spät dran. Hätten sie das ab der ersten Kopie gestartet und zum Beispiel ein Lizenzmodell etabliert, wäre es vollkommen nachvollziehbar. Aber nur weil jetzt ein neuer Manager einen Hirnfurz hatte wird so ein bullshit losgetreten. Einzig logische Konsequenz für mich, ist dass Meiden dieses Herstellers. Ganz nach dem Motto, wer jetzt noch Fender kauft, der kauft auch noch Tesla 🤣
Doomsday sagt:
#6 - 22.06.2026 um 19:50 Uhr
Welcher Hersteller hat eigentlich den Topf mit Deckel erfunden? Oh, wait…